Wir möchten darauf hinweisen, dass das Befahren und Parken auf Schulhöfen verboten ist.
Ausnahmen gibts nur für Rettungsdienste und Ver- und Entsorgung außerhalb der Schul- und Trainingszeiten.
Auch der Hinweis darauf, dass andere sich nicht an dieses Verbot halten, leitet kein Recht ab, das Parkverbot zu umgehen.