12. Januar 2022

ÄNDERUNG 2G+ im Sport !!!

ÄNDERUNG 2G+ im Sport !!!

CoronaSchVO NRW ab dem 13.01.2022

Für den Sport im Innenbereich müssen Erwachsene ab dem 13.01.22 die 2G+ Vorgaben erfüllen:
- geimpft oder genesen und getestet
- oder geboostert

Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.