Aufgrund vermehrter Kontrollen möchten wir darauf hinweisen, dass das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich nicht erlaubt ist. Wer rechtswidrig parkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 € rechnen.
Erlaubtes Parken durch Beschilderung
Auf der gegenüberliegenden Seite ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt (von Mayrose bis zur Kreuzung)! Hier weist das Verkehrszeichen Nr. 315 auf folgendes hin:
Gehwegparken mit der Hälfte des Fahrzeugs in Fahrtrichtung rechts erlaubt.